Die neue Dusche zum Nulltarif. Jetzt 4.000 Euro Zuschuss sichern!

Was kostet eine neue Dusch-Oase von DUSCHMAX?

Die Kosten für den Umbau einer Badewanne zu einer begehbaren Dusche, hängen von verschiedenen Faktoren ab. So haben die Größe der vorhandenen Badewanne und auch die Höhe der benötigen Wandverkleidung einen Einfluss auf den Preis. Auch optional erhältliches Zubehör, wie z.B. der Einbau einer Regendusche, können die Kosten verändern.

Die Einbaukosten für ein DUSCHMAX Duschsystem, bestehend aus Duschwanne, Rückwandverkleidung und Glas-Duschabtrenunng, starten bei 4.000 Euro (inklusiv Mehrwertsteuer).

In diesem Preis sind das Material und die Kosten der Montage enthalten.

Der Umbau ihrer Wanne zur Dusche, zum Nulltarif.

Im günstigsten Fall ist der Zuschusses der Pflegekasse, in Höhe von 4.000 Euro (muss nicht zurück gezahlt werden!), genauso hoch wie die Kosten für ihr DUSCHMAX Duschsystem. So erhalten Sie ihre Dusche - wenn sie eine Pflegestufe haben - zum Nulltarif.

Pflegekassenzuschuss. Der beste Weg zum Umbau Ihrer Badewanne. Bei Pflegegrad.

  1. Fordern Sie von uns ein kostenloses und unverbindliches Vorab-Angebot an.
  2. Reichen Sie unser Angebot bei Ihrer Krankenkasse ein und beantragen sie dort schriftlich oder persönlich den Pflegekassenzuschuss für einen Badumbau, mit einer DUSCHMAX Pflegedusche.
  3. Sobald Ihnen die Genehmigung der Pflegekasse vorliegt, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Aufmaßtermin unter der Rufnummer 040 226 348 200.
  4. Danach besprechen wir alles Weitere bei Ihnen zu Hause. Wie die Farbe der Wandverkleidung, die Art der Duschabtrennung und den möglichen Umbautermin.
  5. Haben wir alle Fragen geklärt und gefällt Ihnen unser Angebot, können wir mit dem Umbau Ihrer Badewanne starten.
  6. Nach dem Umbau reichen Sie unsere Rechnung direkt bei der Pflegekasse ein. Dann erhalten Sie anschließend den Zuschuss ausgezahlt.

4.000 Euro Pflegekassenzuschuss für den Wannenumbau und den Einbau einer neuen Dusche.

Der Umbau Wanne zur Dusche, mit einer DUSCHMAX Systemdusche, gehört zum barrierefreien Badumbau. Er zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Diese werden gem. § 40 SGB XI gefördert. Die Pflegekasse gewährt für diese Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 EUR. Die einzige Voraussetzung ist ein vorhandener Pflegegrad bei ihnen oder bei einer in ihrem Haushalt lebenden Person. Anspruch auf den Zuschuss besteht ab Pflegegrad 1.

Wie bei allen Förderungen gilt auch hier, Antragstellung vor Vorhabenbeginn. Stellen sie ihren Antrag auf eine Pflegekassenzuschuß unbedingt vor dem Beginn der Umbaumaßnahme.

Reichen sie dazu unser Angebot und ggfs. Bilder der vorhandenen Badewanne bei ihrer Krankenkasse ein. Sobald die Pflegekasse ihren Zuschuss genehmigt hat, können sie den Umbau ihrer Badewanne in Auftrag geben.

Nach Abschluß der Arbeiten schicken sie unsere Rechnung an die Pflegekasse. Danach erhalten sie ihren Zuschuss in Höhe von 4.000,00 EUR.

Mit dem Programm "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)" unterstützt die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) altersgerechte Wohnraumsanierungen. Die Förderung beträgt bis zu 6.250 Euro und wird unabhängig von Alter oder Pflegegrad vergeben, ist aber Abhängig vom Grad und den Kosten der Sanierung. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um Mittel des Bundehaushaltes. Die Vergabe ist an das Budget des Fördertopfes gebunden. Die Mittel für das Jahr 2022 waren, wegen der hohen Nachfrage, im September 2022 bereits erschöpft.                   

Alternativ vergibt die KfW-Bank mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen (159)" zinsgünstige Kredite. Mit ihnen können auch größere Umbaumaßnahmen, wie beispielsweise eine komplette Badsanierung, zinsgünstig finanziert werden. Weitere Informationen zum barrierefreien Bauen und zu den Richtlinien die ein Umbau erfüllen muss, um von der KfW-Bank finanziert zu werden, erhalten Sie direkt bei der KfW-Bank oder bei ihrer Hausbank.

Weitere Finanzierungshilfen, für den altersgerechten Umbau ihrer Badewanne zur Dusche.

Der Umbau einer Badewanne oder einer alten, tiefen Duschwanne zu einer barrierearmen Dusche ist - gerade im Alter - eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause. Oft wird die häusliche Pflege, bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen, erst durch den Umbau der vorhandenen Badewanne (tiefen Duschtasse) zu einer barrierearmen oder schwellenlosen Dusche möglich.

Neben den Zuschüssen der Pflegekasse und der KfW-Bank, bestehen weitere Möglichkeiten eine Badsanierung oder den Umbau "Wanne zur Dusche" zu finanzieren. Sehen sie selbst:

  1. Steuerlicher Abzug bei Handwerkerleistungen.
    Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es also 1.200 Euro mit der Steuererklärung zurück (Quelle: § 35 a EStG).
  2. Steuerlicher Abzug für körperlich eingeschränkte Personen.
    Körperlich eingeschränkten Personen steht ein Steuerfreibetrag zu. Darüber hinaus können Kosten für den Einbau einer begehbaren Dusche als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Fragen sie dazu einfach einen Steuerberater oder das für sie zuständige Finanzamt.
  3. Hilfen des Sozialamtes, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung.
    Hat ein Betroffener mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, kann er bei der Rentenversicherung - im Rahmen eines altersgerechten Umbaus - eine Wohnungshilfe erhalten. Zusätzlich können - bei bedürftigen Personen - das Sozialamt oder die Wohnungshilfe verpflichtet werden sich an den Kosten einer DUSCHMAX Systemdusche zu beteiligen, wenn der Umbau zum Beispiel medizinisch notwendig ist und keine ausreichenden Eigenmittel vorhanden sind.